Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

träger- und zielgruppenübergreifende Beratung und Vermittlung im Bereich des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements
mindestens einjähriges Bestehen der Freiwilligenagentur bei Antragstellung auf Mitgliedschaft
schriftliche Beantragung der Mitgliedschaft für jede Freiwilligenagentur

Dem Antrag ist folgendes beizufügen:

Kurzprofil der Freiwilligenagentur (Ziele, Aufgaben, Tätigkeitsbereiche, Leistungsprofil)
Hinweise zur Personalsituation, technische Ausstattung sowie Organisation der Arbeit (Beratungszeiten, Projekte etc.)
Statistik über die Vermittlungen und Einsatzstellenprofile sowie vorhandene Flyer oder Pressemitteilungen über die Agentur sind als Anlage erwünscht
Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.