Freiwilligenagenturen, Freiwilligenzentren, Koordinierungsstellen für Bürgerengagement oder ähnliche Einrichtungen können der Lagfa Brandenburg beitreten, indem ihre Träger Mitglied werden.
Lagfa Mitgliedschaft beantragen
Die Sprecher*innen und Mitglieder der Lagfa stehen auch im Vorfeld der Mitgliedschaft jederzeit zu Beratungsgesprächen zur Verfügung.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
träger- und zielgruppenübergreifende Beratung und Vermittlung im Bereich des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements
mindestens einjähriges Bestehen der Freiwilligenagentur bei Antragstellung auf Mitgliedschaft
schriftliche Beantragung der Mitgliedschaft für jede Freiwilligenagentur
Dem Antrag ist folgendes beizufügen:
Kurzprofil der Freiwilligenagentur (Ziele, Aufgaben, Tätigkeitsbereiche, Leistungsprofil)
Hinweise zur Personalsituation, technische Ausstattung sowie Organisation der Arbeit (Beratungszeiten, Projekte etc.)
Statistik über die Vermittlungen und Einsatzstellenprofile sowie vorhandene Flyer oder Pressemitteilungen über die Agentur sind als Anlage erwünscht
Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung.